Temperaturen:
Schwimmbecken, Vereinsbecken, Rutschen: 28 Grad +++ Whirlpool, Kinderland, Geysirbecken: 34 Grad +++ Freizeitbecken: 31 Grad +++ Außenbecken: 30 Grad +++ Schwimmbecken, Vereinsbecken, Rutschen: 28 Grad +++ Whirlpool, Kinderland, Geysirbecken: 34 Grad +++ Freizeitbecken: 31 Grad +++ Außenbecken: 30 Grad +++

Neue Einlassbedingungen ab 04.03.22

Neue Einlassbedingung - Es gilt die 3G-Regelung

Ab Freitag, 04. März 2022 gültig!

Die NRW-Coronaschutzverordnung wird aufgrund von sinkender Zahlen entsprechend angepasst: Ab Freitag, 04. März 2022, gelten weitere Rücknahmen von Schutzmaßnahmen die sich direkt auf den Badealltag des AQUApark Oberhausen auswirken: Ihre Eintrittsgrundlage im AQUApark Oberhausen basiert ab 04.03.2022 wieder auf der 3G-Formel, also Genese und Geimpfte und Ungeimpfte mit negativem Testnachweis (maximal 24 Stunden alt). Für Ungeimpfte Personen finden Sie weiterhin eine Teststation der Hi Competence GmbH direkt auf dem AQUApark-Vorplatz. Sie können die Teststationen gleich vor Ort nutzen und erhalten Ihr Testergebnis binnen 15 Minuten. Buchen Sie Ihren Termin direkt unter www.hi-testzentrum.de

Die 3G-Regelung im Detail:

  • Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen. Das Testergebnis muss mindestens 28 Tage und darf höchstens drei Monate alt sein. Nach dem Ablauf der Monate verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, Sie benötigen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder wie aktuell bei der 2G-Regelung einen Impfausweis. Ein Genesennachweis kann Ihnen auch der Hausarzt ausstellen.
  • (Durch)Geimpfte: Vorweisen des Impfnachweises (Dokument oder App), aus welchem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei BioNTech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
  • Umgeimpft mit Test: Ungeimpfte Gäste müssen einen gültigen (24 Std.) Test vorweisen 

Die Regelungen entfallen bei:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Hierbei gilt es ein gültiges ärztliches Attest, im Original vorzulegen. Parallel dazu gilt es einen negativen Testnachweis (24. Gültigkeit vorzulegen)

Regelung für Kinder- Schüler(innen)

  • Kinder und Schüler(innen) bis einschließlich 17 Jahren gelten als getestet und somit als immunisiert.