Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursangebot der Aquapark Oberhausen GmbH

1. Allgemeines

1.1 Alle Kursangebote und -leistungen der Aquapark Oberhausen GmbH nachfolgend AOG) erfolgen gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Kursteilnehmer erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 akzeptiert jeder Kursteilnehmer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragspartner

Ein Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kurleistung kommt zustande mit der:
Aquapark Oberhausen Betreibergesellschaft: Aquapark Oberhausen GmbH, Heinz-Schleußer-Str. 1 46047 Oberhausen
vertreten durch den Geschäftsführer: Herrn Rose, Herrn Vatheuer
Tel.: + (49) 0 208 6253590
Fax: + (49) 0 208 62535919
E-Mail: info@aquapark-oberhausen.com
Internet: www.aquapark-oberhausen.com
Umsatzsteuer-ID: DE266532914 St.-Nr.: 124/5700/2447
Amtsgericht B 21590
Zuständiges Amtsgericht: Duisburg

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kursen steht grundsätzlich jedermann offen, soweit hiergegen keine körperlichen oder gesundheitlichen Bedenken bestehen.
3.2 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 bestätigt jeder Kursteilnehmer, dass keine ihm bekannten Bedenken gegen die Teilnahme an dem gebuchten Kurs bestehen.

4. Mindestteilnehmerzahl

4.1 Alle von uns angebotenen Kurse erfordern eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl, die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegeben wird.
4.2 Wir behalten uns vor, einen Kurs nicht durchzuführen, wenn die für den gebuchten Kurs einschlägige Mindesteilnehmerzahl bis zu dem in der Ausschreibung des Kurses angegebenen Anmeldeschluss nicht erreicht wird; ein Rechtsanspruch auf Durchführung des Kurses besteht in diesem Fall insoweit nicht.
4.3 Der aktuelle Stand der angemeldeten Kursteilnehmer kann unserer Internetseite entnommen oder bei uns erfragt werden.

5. Anmeldung, Vertragsschluss

5.1 Alle von uns angebotenen Kurse sind freibleibend. Anmeldungen der Kursteilnehmer hingegen werden mit Zugang in unserem Hause als rechtsverbindlich betrachtet.
5.2 Anmeldungen können persönlich, postalisch, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular auf unserer Internetseite erfolgen.
5.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 
5.4 Sobald der gebuchte Kurs die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht hat, erhält der angemeldete Kursteilnehmer postalisch oder per Mail eine Teilnahmebestätigung.
5.5 Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Kursteilnehmer kommt zwischen uns und dem Kursteilnehmer ein Vertrag über die gebuchte Kursleistung zustande. Keine Vertragsannahme unsererseits stellt indes die Zugangsbestätigung dar, die nach einer Online-Anmeldung automatisch per E-Mail an den Kursteilnehmer versandt wird.

6. Leistungsumfang

6.1 Der Umfang der gebuchten Kursleistung ergibt sich aus der Ausschreibung des jeweiligen Kurses; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
6.2 Nicht geschuldet wird ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses - insbesondere das Erreichen eines Kurszieles - oder die Erbringung der Kursleistung durch einen bestimmten Kursleiter.

7. Kursgebühr, Zahlungsmodalitäten

7.1 Für die Inanspruchnahme der gebuchten Kursleistung gilt die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegebene Kursgebühr; sie versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und des Eintrittsentgeltes für einen 2-stündigen Aufenthalt im Erlebnis-Revier (inkl. Kurszeit).
7.2 Die Kursgebühr ist am ersten Kurstag zur Zahlung fällig und ist in bar oder per EC-Karte an der Kasse des Aquaparks zu entrichten.

8. Rücktritt

8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte können die Kursteilnehmer bis 2 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich und telefonisch zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in unserem Hause. Ein Fernbleiben von der gebuchten Kursleistung gilt nicht als Rücktritt.
8.2 Im Falle eines späteren Rücktritts erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50% der Gesamtkursgebühr. Dem Kursteilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand für Anmelde- und Rücktrittskosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

9. Kein Widerrufsrecht

Neben den in Ziffer 8. gewährten Rücktritts- und Kündigungsrechten steht den Kursteilnehmern kein Widerrufsrecht zu, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung

10.1 Der Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kursleistung tritt mit Vertragsschluss in Kraft und endigt mit Durchführung der letzten Kursstunde. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn nachhaltig oder schwerwiegend gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird.
10.2 Ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch ein vertragswidriges Verhalten des Kursteilnehmers veranlasst worden, so ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe der entgangenen Kursgebühr verpflichtet. Wir müssen uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Kündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung erwerben oder zu erwerben unterlassen.
10.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Nichtinanspruchnahme von Kursleistungen/Kursstunden

11.1 Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kursleistung - ohne vorherige wirksame Rücktritts- oder Kündigungserklärung - bleibt die volle Kursgebühr fällig. Dem Kursteilnehmer steht es selbstverständlich frei, einen voll zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen, insoweit dieser unsere Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.
11.2 Für eine vom Kursteilnehmer aus einen in seiner Person liegenden Grund nicht in Anspruch genommene Kursstunde wird kein Ersatz oder keine anteilige Erstattung der Kursgebühr gewährt; eine allfällige Vergabe von Nachholstunden liegt insoweit in unserem Ermessen.
11.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme müssen wir uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Nichtinanspruchnahme der Kursleistung/-stunde erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung/-stunde erwerben oder zu erwerben unterlassen.

11.4  Gesonderte Informationen – Kurssystem in der COVID-19-Situation  

Grundsätzlich sind alle Kursinhalte an die aktuelle Coronaschutzverordnung angepasst. Das Training findet mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand und Intensitäten unterhalb der anaeroben Schwelle statt. Die Geräteauswahl kann eingeschränkt sein. Eine Qualitätsabweichung ist dadurch je Kurseinheit aber auszuschließen. Gemeinsam mit dem Kursmanagement und Trainerteam werden die Kurse mitderselben Qualität angeboten.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation ist ein erneuter Lockdown nicht gänzlich auszuschließen. Dies würde auch die Schließung des Schwimm- und Badebetriebs im AQUApark Oberhausen bedeuten und damit eine vorzeitige Beendigung der einzelnen Kurse. Die Durchführung der Kurse richtet sich demnach nach der Landesverordnung NRW. Aktuell steht der Durchführung der Kurse nichts im Wege (Stand 1.September), bzgl. einer Unterbrechung ist die AQUApark Oberhausen GmbH dementsprechend vorbereitet und hat für alle Kursteilnehmer*innen eine optimale Lösung gefunden. Kursteilnehmer die von einer möglichen Unterbrechung/Abbruch betroffen sind, erhalten einen gesicherten Kursplatz für den Folgekurs. Die übrigen Kurseinheiten zum Zeiten eines Abbruchs, werden auf den Folgekurs verrechnet. So ist die Entwicklung zur Zielerreichung des jeweiligen Kurses aufgrund des gesicherten Teilnahmeplatz nicht gefährdet.  Eine Bar-Auszahlung ist indes nicht möglich. Mit der Kursbuchung bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Informationen und Regelungen.

12. Gesetzliche Feiertage/Schulferien, Kursausfall durch Aquapark

12.1 An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen finden keine Kursstunden statt (außer Ferienkurse). Zudem behalten wir uns vor, Kursstunden aus triftigen Gründen abzusagen. Die ausgefallenen Kursstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
12.2 Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr besteht nur, soweit eine Nachholung der ausgefallenen Kursstunden ausnahmsweise nicht möglich ist. (Anders stellt sich dieser Punkt in der Coronazeit da siehe 

13. Badeordnung, Anweisungen

Die Kursteilnehmer haben die jeweils für den Aquapark gültige Haus- und Badeordnung zu beachten und den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten.

14. Haftung des AQUAparks

14.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrages, auf deren Erfüllung im besonderen Maße vertraut werden durfte; wobei bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
14.2 Die Kursteilnahme erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr der Kursteilnehmer bezüglich der hierbei möglichen Schädigung von sich selbst. Darüber hinaus haften wir nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kursteilnehmer durch das Verhalten Dritter erleidet.
14.3 Die Haftungsbestimmungen der Ziffer 14 gelten in gleicher Weise zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Aquaparks.

15. Datenverarbeitung / Datenschutz

Sämtliche vom Kursteilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertrages über die gebuchte Kursleistung und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.

16. Präventionskurse

Die Kosten für die extra gekennzeichneten Präventionskurse (qualitätsgesicherte Primärpräventionskurse gemäß § 20 Abs. 1 und 2 SGB V Primärprävention) können von den Krankenkassen bis zu 80% für Erwachsene übernommen werden. Die Kursteilnehmer sollten sich diesbezüglich vorab bei Ihren Krankenkassen erkundigen; wir sind bei den Krankenkassen gelistet. In der letzten Kursstunde erhalten die Kursteilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung vorlegen können.

17. Überziehung der maximalen Aufenthaltsdauer

Bitte beachten Sie die aktuellen Tarife seit der Wiedereröffnung vom 07.06.2021. Alle Tickets sind nur über unser Online-Buchungssystem käuflich. Maximal 4 Stunden sind buchbar, parallel dazu gibt es einen Frühschwimmer- und Spätschwimmertarif (2 Stunden). Der Erlebnis-Aktiv-Tarif bleibt bestehen. Es gibt weiterhin die Tarife für Kinder, Ermäßigt und Erwachsen. Die maximale Aufenthaltsdauer von 2- oder 4 Stunden darf nicht überschritten werden. Aus Regulierungszwecken der vorgeschriebenen Besucherobergrenze, müssen wir hier pro angefangene Stunde Überziehung, eine Nachzahlgebühr von 15,00€ berechnen.