Öffnungszeiten über die Feiertage 2025 / 2026

Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten rund um Weihnachten und den Jahreswechsel:

Heiligabend – 24. Dezember 2025
Geschlossen

1. Weihnachtstag – 25. Dezember 2025
Geschlossen

2. Weihnachtstag – 26. Dezember 2025
Geöffnet von 13:00 bis 21:00 Uhr

Silvester – 31. Dezember 2025
Geschlossen

Neujahr – 01. Januar 2026
Geöffnet ab 13:00 Uhr

An allen weiteren Tagen ist der AQUApark Oberhausen wie gewohnt zu den regulären Öffnungszeiten für Sie geöffnet.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Feiertage sowie einen entspannten Start ins neue Jahr.

Temperaturen:
Schwimmbecken, Vereinsbecken, Rutschen: 28 Grad +++ Whirlpool, Kinderland, Geysirbecken: 34 Grad +++ Freizeitbecken: 31 Grad +++ Außenbecken: 30 Grad +++ Schwimmbecken, Vereinsbecken, Rutschen: 28 Grad +++ Whirlpool, Kinderland, Geysirbecken: 34 Grad +++ Freizeitbecken: 31 Grad +++ Außenbecken: 30 Grad +++

Aktuelle Regelungen im Badealltag

Aktuelle Regelungen im Badealltag!

Nach den Herbstferien und der aktuellen Entwicklung

Die AQUApark Oberhausen GmbH informiert über die aktuellen Regelungen im Badealltag mit dem Ende der Herbstferien:

  • Die 3G-Formel gilt weiterhin als Einlasskriterium eines jeden Badegastes. Kleinkinder sind von dieser Regelung befreit.
  • Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren gelten als Schulgetestet und benötigen keinen Nachweis. Besucher ab 16 Jahren müssen einen Schülerausweis vorlegen, liegt dem Besucher kein Schülerausweis vor, muss ein Testzeugnis vorgelegt werden. 
  • Die Teststation bleibt weiterhin in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Sie müssen vorab einen Termin für das Testzentrum buchen: https://www.hi-testzentrum.de/termin-buchen/

Sonstige Informationen: 

  • Keine Online-Tickets! Der Kauf eines Tickets und Check-in läuft ausschließlich vor Ort ab!
  • Das normale Tarifsystem im AQUApark ist seit September wieder aktiv. Damit sind alle Tarife wieder buchbar und somit auch 2-Stunden oder Tagestickets.

Grundsätzlich gilt weiterhin die AHA-Formel. Die Mund- und Nasenschutzpflicht gilt in ausgewählten, ausgeschilderten Bereichen.