AQUApark Oberhausen - Revierplan
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Revierplan

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AQUApark Oberhausen GmbH
Heinz-Schleußer-Straße 1
46047 Oberhausen

Tel: 0208 - 625359 - 0
Fax: 0208 - 625359 - 19

info@aquapark-oberhausen.com

www.aquapark-oberhausen.com

 

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www.facebook.com/aquaparkoberhausen

www.twitter.com/aquapark_OB

 

Oder über das Kontaktformular:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursangebot der AQUApark Oberhausen GmbH

1. Allgemeines

1.1 Alle Kursangebote und -leistungen der AQUApark Oberhausen GmbH (nachfolgend AOG genannt) erfolgen gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Kursteilnehmer erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 akzeptiert jeder Kursteilnehmer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragspartner

Ein Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kurleistung kommt zustande mit der:

AQUApark Oberhausen GmbH

Heinz-Schleußer-Str.1

46047 Oberhausen

vertreten durch den Geschäftsführer: Frank Rose

Tel.: + (49) 0 208 / 6253590
Fax: + (49) 0 208 / 62535919

E-Mail: info@aquapark-oberhausen.com
Internet: www.aquapark-oberhausen.com

St.-Nr.: 124/5700/2447
Amtsgericht B 21590
Zuständiges Amtsgericht: Duisburg

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kursen steht grundsätzlich jedermann offen, soweit hiergegen keine körperlichen oder gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3.2 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 bestätigt jeder Kursteilnehmer, dass keine ihm bekannten Bedenken gegen die Teilnahme an dem gebuchten Kurs bestehen.

4. Mindestteilnehmerzahl

4.1 Alle von uns angebotenen Kurse erfordern eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl, die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegeben wird.

4.2 Wir behalten uns vor, einen Kurs nicht durchzuführen, wenn die für den gebuchten Kurs einschlägige Mindesteilnehmerzahl bis zu dem in der Ausschreibung des Kurses angegebenen Anmeldeschluss nicht erreicht wird; ein Rechtsanspruch auf Durchführung des Kurses besteht in diesem Fall insoweit nicht.

4.3 Der aktuelle Stand der angemeldeten Kursteilnehmer kann unserer Internetseite entnommen oder bei uns erfragt werden.

5. Anmeldung, Vertragsschluss

5.1 Alle von uns angebotenen Kurse sind freibleibend. Anmeldungen der Kursteilnehmer hingegen werden mit Zugang in unserem Hause als rechtsverbindlich betrachtet.

5.2 Anmeldungen können persönlich, postalisch, telefonisch, per E-Mail, per SMS oder über das Online-Anmeldeformular auf unserer Internetseite erfolgen.

5.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kursteilnehmer, deren Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können, werden hierüber von uns informiert.

5.4 Sobald der gebuchte Kurs die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht hat, erhält der angemeldete Kursteilnehmer postalisch eine Teilnahmebestätigung.

5.5 Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Kursteilnehmer kommt zwischen uns und dem Kursteilnehmer ein Vertrag über die gebuchte Kursleistung zustande. Keine Vertragsannahme unsererseits stellt indes die Zugangsbestätigung dar, die nach einer Online-Anmeldung automatisch per E-Mail an den Kursteilnehmer versandt wird.

6. Leistungsumfang

6.1 Der Umfang der gebuchten Kursleistung ergibt sich aus der Ausschreibung des jeweiligen Kurses; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.2 Nicht geschuldet wird ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses - insbesondere das Erreichen eines Kurszieles - oder die Erbringung der Kursleistung durch einen bestimmten Kursleiter.

7. Kursgebühr, Zahlungsmodalitäten

7.1 Für die Inanspruchnahme der gebuchten Kursleistung gilt die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegebene Kursgebühr; sie versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und des Eintrittsentgeltes für einen insg. 2-stündigen Aufenthalt im AQUApark (inklusive Kursstunde).

7.2 Die Kursgebühr ist am ersten Kurstag zur Zahlung fällig und ist in bar oder per EC-Karte an der Kasse der AOG zu entrichten.

8. Rücktritt

8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte können die Kursteilnehmer bis 2 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich und telefonisch zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in unserem Hause. Ein Fernbleiben von der gebuchten Kursleistung gilt nicht als Rücktritt.

8.2 Im Falle eines späteren Rücktritts erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 €. Dem Kursteilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand für Anmelde- und Rücktrittskosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

9. Vertraglaufzeit, Kündigung

9.1 Der Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kursleistung tritt mit Vertragsschluss in Kraft und endigt mit Durchführung der letzten Kursstunde. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn nachhaltig oder schwerwiegend gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird.

9.2 Ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch ein vertragswidriges Verhalten des Kursteilnehmers veranlasst worden, so ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe der entgangenen Kursgebühr verpflichtet. Wir müssen uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Kündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung erwerben oder zu erwerben unterlassen.

9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Nichtinanspruchnahme von Kursleistungen/Kursstunden

10.1 Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kursleistung - ohne vorherige wirksame Rücktritts- oder Kündigungserklärung - bleibt die volle Kursgebühr fällig. Dem Kursteilnehmer steht es selbstverständlich frei, einen voll zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen, insoweit dieser unsere Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.

10.2 Für eine vom Kursteilnehmer aus einen in seiner Person liegenden Grund nicht in Anspruch genommene Kursstunde wird kein Ersatz oder keine anteilige Erstattung der Kursgebühr gewährt; eine allfällige Vergabe von Nachholstunden liegt insoweit in unserem Ermessen.

10.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme müssen wir uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Nichtinanspruchnahme der Kursleistung/-stunde erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung/-stunde erwerben oder zu erwerben unterlassen.

11. Gesetzliche Feiertage/Schulferien, Kursausfall durch AOG

11.1 An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen finden keine Kursstunden statt (Ausnahme Ferienkurse). Zudem behalten wir uns vor, Kursstunden aus triftigen Gründen abzusagen. Die ausgefallenen Kursstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

11.2 Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr besteht nur, soweit eine Nachholung der ausgefallenen Kursstunden ausnahmsweise nicht möglich ist.

12. Badeordnung, Anweisungen

Die Kursteilnehmer haben die jeweils für die AOG gültige Haus- und Badeordnung zu beachten und den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten.

13. Haftung der AOG

13.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet wir ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrages, auf deren Erfüllung im besonderen Maße vertraut werden durfte; wobei bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.

13.2 Die Kursteilnahme erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr der Kursteilnehmer bezüglich der hierbei möglichen Schädigung von sich selbst. Darüber hinaus haften wir nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kursteilnehmer durch das Verhalten Dritter erleidet.

13.3 Die Haftungsbestimmungen der Ziffer 13 gelten in gleicher Weise zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der AOG.

14. Datenverarbeitung / Datenschutz

Sämtliche vom Kursteilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertrages über die gebuchte Kursleistung und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.

15. Präventionskurse

Die Kosten für die extra gekennzeichneten Präventionskurse (qualitätsgesicherte Primärpräventionskurse gemäß § 20 Abs. 1 und 2 SGB V Primärprävention) können von den Kranken-kassen bis zu 80% für Erwachsene übernommen werden. Die Kursteilnehmer sollten sich diesbezüglich vorab bei Ihren Krankenkassen erkundigen; wir sind bei den Krankenkassen gelistet. In der letzten Kursstunde erhalten die Kursteilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung vorlegen können.

1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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Firmen, die an der Homepage mitwirken:

Screendesign, Grafik und Programm:

Werbeagentur ocean[medien]
Auf der Sagkuhl 2 
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Tel.: 0 25 92 / 984250
Fax: 0 25 92 / 984252
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Druckversion, Grafik und Konzeption:
Malerz Design | Melanie Malerz
Dipl. Grafik Designerin BDG
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59065 Hamm

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Sonnendeck-design | Mai Wolters
Rostock

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Mobil: 0177-23 753 69
info@sonnendeck-design.de
www.sonnendeck-design.de

Café & Bistro ZUM FLÖZ

Schmacht am Schacht?

Kein Problem im AQUApark: In unserem Gastro-Revier gibt es alles, was den kleinen Hunger zwischendurch und den großen Appetit stillt. Das Personal der Innen- und Außengastronomie bereitet und serviert Ihnen jederzeit frische Speisen zu, wenn der Kohldampf kommt - natürlich stilecht und im passendem Ambiente. Ein echter Kumpel muss schließlich nach getaner Arbeit auch vernünftig buttern.

Neu im Bistro ZUM Flöz ab Ostern:

Neueröffnete Gastronomie unter eigener Leitung

Ob Fitnesskurse, Actionprogramm oder Ausdauerschwimmen: Bewegung macht hungrig. Deshalb hat sich der AQUApark vor Weihnachten daran gemacht, seinen Gastrobereich zu optimieren und unter eigener Leitung neu zu eröffnen: Mit neuem Konzept, neuem Zulieferer und aufgestocktem Personal will das Team des Bades die hungrigen Gäste in der Schwimmbadkantine noch schneller bedienen. „Wir haben selbst ein bisschen ‚Rach, der Restauranttester‘ gespielt und uns Gedanken gemacht, wie wir möglichst schnell und reibungslos die Speisen und Getränke servieren können“, sagt Timo Schirmer. Dank Schlangenführung und Selbstbedienung ist eine Systemgastronomie entstanden, in der alle hungrigen Sportler, Schwimmer und Wasserrutschchampions rasch und genüsslich satt werden.

Für ein gemütliches Beisammensitzen vor oder nach dem Badbesuch eignet sich hingegen das neue Bistro „Zum Flöz“, das seit Dezember das ehemalige Restaurant „Zum Henkelmann“ ersetzt. Statt opulenter Rumpsteak- oder Pfifferlingkarte gibt es dort nun eine Auswahl an leichten, leckeren Snacks sowie Kaffee und Kuchen. Gruppen bis zu 100 Personen können hier in einem Raum mit separater Theke ihre Firmen- und Privatfeste feiern. Das Bistro ist außerdem der ideale Ort für Eltern, um auf die Kids zu warten, die noch drinnen im Wasserparadies toben. 

Café & Bistro ZUM FLÖZ

Im Eingangsbereich des Erlebnisbades befindet sich das neue Café und Bistro ZUM FLÖZ. Hier kann man entspannt eine Tasse Kaffee trinken oder einen Snack genießen. Auf unserer leichten Karte finden Sie leckere, hausgemachte Flammkuchen, Ofenkartoffeln oder Salatgerichte. Natürlich gibt es auch Klassiker der Imbissgastronomie. Als Gast kommen, als Kumpel gehen.

 

Kantine / Bistro im Badbereich

Im Badbereich erhalten Sie frische Speisen in unserer Kantine. Hier futtern Sie wie bei Mutter. Genießen Sie Salate, Baguettes oder die legendäre Currywurst Pommes. Gerne auch als Menü mit Getränken. Wechselnde Angebote und Aktionen runden das Programm ab. Neben warmen Speisen bieten wir auch Eis, Slush, Kuchen und Getränke an.


Markenstube (Kasse)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursangebot der AQUApark Oberhausen GmbH

1. Allgemeines

1.1 Alle Kursangebote und -leistungen der AQUApark Oberhausen GmbH (nachfolgend AOG genannt) erfolgen gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Kursteilnehmer erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 akzeptiert jeder Kursteilnehmer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragspartner

Ein Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kurleistung kommt zustande mit der:

AQUApark Oberhausen GmbH

Heinz-Schleußer-Str.1

46047 Oberhausen

vertreten durch den Geschäftsführer: Frank Rose

Tel.: + (49) 0 208 / 6253590
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E-Mail: info@aquapark-oberhausen.com
Internet: www.aquapark-oberhausen.com

St.-Nr.: 124/5700/2447
Amtsgericht B 21590
Zuständiges Amtsgericht: Duisburg

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kursen steht grundsätzlich jedermann offen, soweit hiergegen keine körperlichen oder gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3.2 Mit der Anmeldung gemäß Ziffer 5 bestätigt jeder Kursteilnehmer, dass keine ihm bekannten Bedenken gegen die Teilnahme an dem gebuchten Kurs bestehen.

4. Mindestteilnehmerzahl

4.1 Alle von uns angebotenen Kurse erfordern eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl, die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegeben wird.

4.2 Wir behalten uns vor, einen Kurs nicht durchzuführen, wenn die für den gebuchten Kurs einschlägige Mindesteilnehmerzahl bis zu dem in der Ausschreibung des Kurses angegebenen Anmeldeschluss nicht erreicht wird; ein Rechtsanspruch auf Durchführung des Kurses besteht in diesem Fall insoweit nicht.

4.3 Der aktuelle Stand der angemeldeten Kursteilnehmer kann unserer Internetseite entnommen oder bei uns erfragt werden.

5. Anmeldung, Vertragsschluss

5.1 Alle von uns angebotenen Kurse sind freibleibend. Anmeldungen der Kursteilnehmer hingegen werden mit Zugang in unserem Hause als rechtsverbindlich betrachtet.

5.2 Anmeldungen können persönlich, postalisch, telefonisch, per E-Mail, per SMS oder über das Online-Anmeldeformular auf unserer Internetseite erfolgen.

5.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kursteilnehmer, deren Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können, werden hierüber von uns informiert.

5.4 Sobald der gebuchte Kurs die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht hat, erhält der angemeldete Kursteilnehmer postalisch eine Teilnahmebestätigung.

5.5 Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Kursteilnehmer kommt zwischen uns und dem Kursteilnehmer ein Vertrag über die gebuchte Kursleistung zustande. Keine Vertragsannahme unsererseits stellt indes die Zugangsbestätigung dar, die nach einer Online-Anmeldung automatisch per E-Mail an den Kursteilnehmer versandt wird.

6. Leistungsumfang

6.1 Der Umfang der gebuchten Kursleistung ergibt sich aus der Ausschreibung des jeweiligen Kurses; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.2 Nicht geschuldet wird ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses - insbesondere das Erreichen eines Kurszieles - oder die Erbringung der Kursleistung durch einen bestimmten Kursleiter.

7. Kursgebühr, Zahlungsmodalitäten

7.1 Für die Inanspruchnahme der gebuchten Kursleistung gilt die in der Ausschreibung des jeweiligen Kurses bekannt gegebene Kursgebühr; sie versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und des Eintrittsentgeltes für einen insg. 2-stündigen Aufenthalt im AQUApark (inklusive Kursstunde).

7.2 Die Kursgebühr ist am ersten Kurstag zur Zahlung fällig und ist in bar oder per EC-Karte an der Kasse der AOG zu entrichten.

8. Rücktritt

8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte können die Kursteilnehmer bis 2 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich und telefonisch zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in unserem Hause. Ein Fernbleiben von der gebuchten Kursleistung gilt nicht als Rücktritt.

8.2 Im Falle eines späteren Rücktritts erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 €. Dem Kursteilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand für Anmelde- und Rücktrittskosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

9. Vertraglaufzeit, Kündigung

9.1 Der Vertrag über die Erbringung der gebuchten Kursleistung tritt mit Vertragsschluss in Kraft und endigt mit Durchführung der letzten Kursstunde. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn nachhaltig oder schwerwiegend gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird.

9.2 Ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch ein vertragswidriges Verhalten des Kursteilnehmers veranlasst worden, so ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe der entgangenen Kursgebühr verpflichtet. Wir müssen uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Kündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung erwerben oder zu erwerben unterlassen.

9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Nichtinanspruchnahme von Kursleistungen/Kursstunden

10.1 Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kursleistung - ohne vorherige wirksame Rücktritts- oder Kündigungserklärung - bleibt die volle Kursgebühr fällig. Dem Kursteilnehmer steht es selbstverständlich frei, einen voll zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen, insoweit dieser unsere Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.

10.2 Für eine vom Kursteilnehmer aus einen in seiner Person liegenden Grund nicht in Anspruch genommene Kursstunde wird kein Ersatz oder keine anteilige Erstattung der Kursgebühr gewährt; eine allfällige Vergabe von Nachholstunden liegt insoweit in unserem Ermessen.

10.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme müssen wir uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge der Nichtinanspruchnahme der Kursleistung/-stunde erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung/-stunde erwerben oder zu erwerben unterlassen.

11. Gesetzliche Feiertage/Schulferien, Kursausfall durch AOG

11.1 An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen finden keine Kursstunden statt (Ausnahme Ferienkurse). Zudem behalten wir uns vor, Kursstunden aus triftigen Gründen abzusagen. Die ausgefallenen Kursstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

11.2 Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr besteht nur, soweit eine Nachholung der ausgefallenen Kursstunden ausnahmsweise nicht möglich ist.

12. Badeordnung, Anweisungen

Die Kursteilnehmer haben die jeweils für die AOG gültige Haus- und Badeordnung zu beachten und den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten.

13. Haftung der AOG

13.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet wir ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrages, auf deren Erfüllung im besonderen Maße vertraut werden durfte; wobei bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.

13.2 Die Kursteilnahme erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr der Kursteilnehmer bezüglich der hierbei möglichen Schädigung von sich selbst. Darüber hinaus haften wir nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kursteilnehmer durch das Verhalten Dritter erleidet.

13.3 Die Haftungsbestimmungen der Ziffer 13 gelten in gleicher Weise zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der AOG.

14. Datenverarbeitung / Datenschutz

Sämtliche vom Kursteilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertrages über die gebuchte Kursleistung und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.

15. Präventionskurse

Die Kosten für die extra gekennzeichneten Präventionskurse (qualitätsgesicherte Primärpräventionskurse gemäß § 20 Abs. 1 und 2 SGB V Primärprävention) können von den Kranken-kassen bis zu 80% für Erwachsene übernommen werden. Die Kursteilnehmer sollten sich diesbezüglich vorab bei Ihren Krankenkassen erkundigen; wir sind bei den Krankenkassen gelistet. In der letzten Kursstunde erhalten die Kursteilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung vorlegen können.

1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Grubenfahrt zum Freibadrevier

Panoramabild Vorplatz

(c) Aquapark Oberhausen

Konsum

Unser Shop! Haben Sie etwas vergessen oder möchten Sie ein Erinnerungsstück mitnehmen? Dann können Sie dies in unserem hauseigenen Shop besorgen. Ein ausgewähltes Sortiment rund ums Wasser wartet darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

Kaue Erlebnisrevier (Umkleide)

Unser Umkleidebereich! Es war früher üblich, dass sich die Bergleute in ihrer Arbeitskleidung bei der Zeche einfanden und dann auch mit der stark verschmutzten Kleidung nach der Schicht nach Hause gingen. Mit den Kauen wurde ein Prinzip geschaffen, um einfach und auch in großer Personenanzahl zwischen der Straßen- und Arbeitskleidung zu wechseln.

Kaue Sportrevier (Umkleide)

Unser Umkleidebereich! Es war früher üblich, dass sich die Bergleute in ihrer Arbeitskleidung bei der Zeche einfanden und dann auch mit der stark verschmutzten Kleidung nach der Schicht nach Hause gingen. Mit den Kauen wurde ein Prinzip geschaffen, um einfach und auch in großer Personenanzahl zwischen der Straßen- und Arbeitskleidung zu wechseln.

Kantine

Im Erlebnis-Revier befindet sich unsere Kantine. Hier fand auch schon früher die Essensausgabe sowie das gemeinsame Essen statt.

Geysir XXL-Whirlpool

Pure Entspannung bieten unsere Geysir-XXL-Whirlpools.

Relaxen Sie bei warmen Temperaturen und lassen Sie sich vom sprudelnden Wasser verwöhnen.

Erlebnisbecken mit Sprudelliege

Wildwasserkanal mit Whirlpool

Kinder Erlebnislandschaft

Das müsst ihr erlebt haben! Wer möchte seinen Freunden nicht erzählen können, dass er auf der längsten X-Tube-Rutsche Europas war und einen unvergesslichen Tag erlebt hat. Neben einem super Schwimm- und Rutschvergnügen könnt ihr Euch auch über den Alltag im Bergbau informieren. Unser aufregender und wissenswerter Bergbau-Parkour quer durchs Bad mit Info-Tafeln und einem Touchscreen-Monitor hilft Euch dabei. Taucht in die Welt des Kumpels ein.

25 m Sportbecken

Wer sich sportlich betätigen möchte, kann seine Bahnen im vorhandenen 25 m-Becken ziehen. Das Becken hat fünf Startblöcke und Bahnen.

Kohlerutsche

Die Flugrutsche beginnt im Mittelpunkt des Erlebnis-Reviers von einer Plattform des 18 m hohen Förderturms und endet mit rasender Geschwindigkeit im Freizeitbecken mit einem freien Fall von 1,5 m. Achtung: Diese Rutsche ist vom TÜV erst für Kinder ab 12 Jahren freigegeben!

[Youtube-Link]

25 m Becken für Schulen und Vereine

Ziehen Sie Ihre Bahnen auf 25 wettkampftauglichen Metern! Sowohl für Hobbysportler als auch für Profis steht Ihnen eine eigene Tarifzone zur Verfügung, so dass Sie ungestört schwimmen können.

Malocherhalle

Hier kommen Sie in Bewegung. Der Fit&FunPool ist der passende Ort für jede Form von Aquafitness. Ein umfangreiches, vielfältiges Angebot aus den unterschiedlichsten Bewegungsprogrammen bringt Sie hier in Form. Unter der Woche zu festen Zeiten, jeweils morgens und abends, und mit besonderen saisonalen Bonbons während der Ferienzeit sowieso. Im Sport-Revier steht Ihre Gesundheit ganz im Vordergrund.

Blindschacht

Unter dem Namen Blindschacht verbirgt sich unsere 105 m lange Black-Hole-Rutsche, eine Rutsche für die ganze Familie. Diese Rutsche enthält besondere Passagen der Spannung, die durch Dunkelheit und LED- Kurvenbeleuchtung zusätzliche Attraktivität bietet.

[Youtube-Link]

Tagschacht

Die längste X-Tube-Rutsche NRW`s nennt sich Tagschacht. Mit ihren 120 m befördert sie 1 – 2 Personen in Gummireifen den Schacht herunter. Durch ihre Breite werden auch Überholvorgänge ermöglicht. Teilbereiche der Rutsche sind licht-durchlässig, daher der Name Tagschacht.

[Youtube-Link]

Rutschenschacht Nord

Auf unseren Rutschen geht es richtig ab!

Erklimmen Sie den 13 Meter hohen Rutschenschacht und geben Sie Vollgas auf unseren zwei Rutschen der Superlative. Beide Rutschen im Rutschenschacht sind für Gäste ab 6 Jahren freigeben. Die Flug-Rutsche am Förderturm darf ab 12 Jahren benutzt werden.

25 m Aussenbecken

Unser 25-Meter-Außenbecken wird über 300 m² Solaranlage auf dem Dach stets auf 31 Grad beheizt. Weiter bietet es 5 Luftsprudelliegen zum Entspannen an, sowie Unterwasserdüsen und Nackenduschen. Die LED-Beleuchtung rundet das Ganze ab.

Geysir XXL-Whirlpool (aussen)

Pure Entspannung bieten unsere Geysir-XXL-Whirlpools.

Relaxen Sie bei warmen Temperaturen und lassen Sie sich vom sprudelnden Wasser verwöhnen.

Kiosk

Im Freibad-Revier befindet sich unsere Bude.

Früher war die Bude ein sozialer Treffpunkt, wo man auch schon mal ein Bier trinken und Süßigkeiten erwerben konnte.

Rasenbank (Liegewiese)

Erst eine erfrischende Abkühlung, dann auf zur großen Liegewiese, um sich dort von einer sanften Brise trocknen zu lassen. Kann es etwas Schöneres geben? Und wenn das Wetter auf der 10.500qm Liegewiese mal schlechter werden sollte, kein Problem. Ab ins Erlebnis-Revier, welches mit einer großen Glaskuppel überdacht ist.

Das Freibad-Revier hat für Sie die komplette Schön-Wetter-Saison geöffnet. Und auch für Ihr leibliches Wohl unter freiem Himmel ist bestens gesorgt. Nach so viel Bewegung an der frischen Luft haben Sie sich die Leckereien an unserer "Bude" wirklich verdient.

Panoramabild Eingansbereich

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Erlebnis-Revier

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Sportbecken

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Erlebnis-Revier

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Rutschen

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Außenbereich

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Außenbereich

(c) Aquapark Oberhausen

Panoramabild Liegewiese

(c) Aquapark Oberhausen

Förderturm

Lampenstube

Kumpel

Kaue

Schacht Süd

Heilige Barbara

Das Grubenpferd Bubi

Wetterschacht

Das Grubenpferd Bubi

Hängebank

Flöz

Kohlegewinnung

Schacht Nord

 

Die Entstehung der Steinkohle (eine Legende)

Zu einer Zeit, als die Menschen nur wussten, dass man mit Holz Feuer und Wärme erzeugen könne, weidete an einem kühlen Herbsttage ein Hirtenjunge seine Schafe dort, wo die Berge an die Ufer der Ruhr stoßen. Als er hungrig wurde, fing er einige Fische und entzündete ein kleines Holzfeuerchen, um sie zu braten und um ein wenig Wärme für die Nacht zu haben. Am nächsten Morgen schien das Feuer erloschen. Als der Hirtenjunge in die Asche greifen wollte, zuckte er jedoch erschreckt zurück, denn er sah, dass die Steine, auf denen er am vergangenen Abend das Feuer entzündet hatte, heiß und rotglühend geworden waren. Der Junge hatte so etwas noch niemals gesehen und rannte verstört nach Hause zu seinen Eltern, denen er sein Abenteuer erzählte. Auch Vater und Mutter konnten sich den Spuk nicht erklären und glaubten, dass es sich um ein Werk des Teufels handeln müsse. Sie verboten ihrem Sohn, jemals von seinem Erlebnis zu sprechen. Fortan weidete dieser seine Schafe woanders, doch konnte er niemals die unheimliche Begebenheit vergessen.

Als unser Hirtenjunge zu einem stattlichen Mann herangewachsen war, wollte er sich eine Frau suchen, die ihr Leben mit ihm teilen sollte. Doch unter den Mädchen seiner Heimat fand sich keine, die ihm gefiel. Allerdings gab es in Essen ein liebes und freundliches Mädchen, das er gern heimgeführt hätte. Dieses Mädchen hatte aber schon so manchen, der um ihre Hand angehalten hatte, abgewiesen, weil sie sich niemals entscheiden konnte. Da bestimmte eines Tages ihr Vater, dass sie denjenigen heiraten solle, der ihr den schönsten Edelstein als Hochzeitsgabe bringen könne. In der Folgezeit kamen zahlreiche junge Männer in das Haus des Mädchens und legten die auserlesensten Schmucksteine vor sie hin, die sie überall in der Welt zusammengetragen hatten. Keinem aber gelang es, die Schönheit der Kostbarkeiten zu übertreffen, die das Mädchen bereits besaß.

Als der Hirtenjunge dies hörte, war er sehr traurig, denn er besaß nicht genug Geld, um jemals wertvolle Diamanten oder Geschmeide erwerben zu können. Doch da erinnerte er sich an die brennenden Steine, die er vor vielen Jahren einmal gesehen hatte und von denen zu sprechen ihm seine Eltern verboten hatten. Lange Zeit kämpfte er mit sich, ob er es wagen sollte, an den Ort seines Abenteuers zurückzukehren, und große Furcht beschlich ihn, wenn er daran dachte. Seine Sehnsucht nach dem jungen Mädchen war aber so groß, dass er es doch endlich wagte. Mit einer Spitzhacke und einem Holzkästchen begab er sich zum Ruhrufer, wo er einstmals das Feuer angezündet hatte und löste einige der Steine, die er dort vorfand. Hierbei fiel ihm auf, dass diese Steine schwarz waren und glänzten.

Mit seinem gefüllten Holzkästchen ließ er sich sodann bei dem schönen Mädchen melden. Als er eintrat und seine schwarzen Steine vorzeigte, lachten und spotteten das Mädchen und ihr Vater über ihn, weil sie nicht glauben konnten, dass die schwarzen Steine als Edelsteine oder Diamanten angesehen werden könnten. Der Hirtenjunge aber ließ sich nicht beirren und bat darum, dass er seine Steine ins Holzfeuer legen dürfe. Der Wunsch wurde ihm gewährt, und schon bald flackerte das Feuer hoch auf, und die schwarzen Steine erglühten in prächtigem Rot so hell und klar, wie noch niemals ein Edelstein geleuchtet hatte. Als das Mädchen dies sah, entflammte ihr Herz für den Hirtenjungen. Die beiden jungen Menschen blickten sich glücklich in die Augen, und schon wenige Wochen später wurde eine prächtige Hochzeit gefeiert.

Nach der Hochzeit kamen die Gäste zu einem großen Festmahl zusammen. Als sie nun hörten, auf welch wundersame Weise der Hirtenjunge die Liebe des schönen Mädchens errungen hatte, da baten sie ihn, den Ort zu zeigen, wo er die schwarzen Steine gefunden hatte. Nachdem das Geheimnis nun ein für allemal gelüftet worden war, sträubte sich der junge Ehemann nicht länger und führte alle Gäste zu den Ufern der Ruhr, wo er zum ersten Mal das Glühen der schwarzen Steine gesehen und ihre Wärme verspürt hatte.

Später kamen viele Menschen von weit her an diese Stelle und wollten von den Steinen haben, weil sie erfahren hatten, dass man mit ihnen viel besser heizen konnte als bisher mit Holz. Wie sie früher das ausgeglühte Holz "Holzkohle" genannt hatten, so tauften sie die schwarzen Steine "Steinkohle".  (Quelle: chax@wtal.de)